really now feat. St. Peter • ukrainian edit

2019 nahm ich an einem Songcontest, der auf der Plattform Meta-Pop ausgerufen wurde, teil. Das besagte Austauschforum existiert inzwischen (leider) nicht mehr. 2019 ging es darum einen Remix mit Stems der Popgruppe Reptile Room des Stückes Games einzureichen. Meinen Remix könnt ihr hier bei diesem lesenswerten Beitrag hören: really now feat. reptile room.

Unlängst hatte ich beschlossen, „meinen“ Remix bei den gängigen Streamingplattformen als Single zu veröffentlichen. Für mich stellte sich aber die Frage, ob ich eine Verletzung der Veröffentlichungsrechte begehe, darum habe ich den Vertrieb OM Records aus San Francisco der Gruppe Reptile Room mit der Bitte um das Recht der Veröffentlichung angeschrieben; allein ich erhielt keine Antwort.

Wer jetzt meint, dass automatisch das Recht der Veröffentlichung vorliegt, wenn man auf Anfrage keine Antwort erhält, liegt falsch. Einen „Rausschmiss“ aus meinem Vertrieb Distrokid möchte ich keinesfalls riskieren, weist er doch in seinen Statuten ausdrücklich auf die Wahrung der Rechte hin. In diesem Zusammenhang habe ich versucht mich erneut über Rechte bei der Veröffentlichung und Verwendung von fremden Audiomaterial zu informieren und fasse meine Erkenntnisse kurz zusammen. Wer anderer Meinung ist, möge sich bitte bei mir melden.

Cover, Remix, Mashup, Sample

Für eine Coverversionen muss man keine Genehmigung einholen. Allerdings darf die Melodie und der Text nicht (wesentlich) verändert werden. Der ursprüngliche Komponist und Texter erhalten die Tantiemen. Setzt man mehrere Stücke in einem Mashup (früher auch Medley genannt) eines Künstlers zusammen, muss der Vertrieb oder Künstler vor einer Veröffentlichung befragt werden. Ein Remix, also die Verwendung vom Songbestandteilen oder Stems um ein „neues“ Stück zu schaffen, bedarf grundsätzlich der Genehmigung der Urheber oder des Vertriebes. Samples – meist kleine musikalische Zitate – bedürfen eigentlich auch immer der Genehmigung. Es hielt sich allerdings jahrelang das Gerücht, dass eine Verwendung unter 20 Sekunden Material, grundsätzlich erlaubt sei. Dies ist aber auf keinen Fall richtig! Allerdings gibt es Ausnahmen, die teilweise vor Gericht erstritten werden, wie zum Beispiel im Fall Moses gegen Kraftwerk, der schon seit über 20 Jahren geführt wird. Ist das verwendete Sample keiner individuellen Schöpfungshöhe würdig, kann es im Einzelfall ungefragt benutzt werden. Musikalische Zitate oder Text einer öffentlichen Person können unter Umständen auch Verwendung finden. Dieses Feld ist aber in ständiger Bewegung und es gibt noch keine klare Rechtsgrundlage. Wer nochmal genauer nachlesen möchte, wird hier fündig: Bundeszentrale politische Bildung, Youtunez, Urheberrecht.de und Irights.

Ich habe mich nun entschieden, auf die Stems der Gruppe Reptile Room in Gänze zu verzichten und stattdessen den Gesangspart und teilweise die Schlagzeugspuren durch neues Material zu ersetzen, welches ich veröffentlichen darf. Für den Gesang fand sich eine Sample Kollektion einer ukrainischen Sängerin bei Loopcloud, die unlängst zur Verfügung gestellt wurde. Dadurch erhält das Stück einen ganz „neuen Geschmack“. Der Gitarrenpart wurde von St. Peter beigesteuert. Ich habe versucht herauszubekommen, welche inhaltliche Bedeutung der Text hat. Meine Recherchen ergaben Folgendes: „Wie bei einer klaren Morgendämmerung. Die jungen Mädchen waren dagegen. Spreche mit den Kindern!“ Eine ukrainische Pflegekraft meinte, es handele sich um ein ukrainisches Volkslied. Ob dies so stimmt, sei einmal dahingestellt.

really now feat. St. Peter [ukrainian edit]


Ich habe das ursprüngliche Beitragsbild leicht mit den ukrainischen Nationalfarben eingefärbt und wieder verwendet. Es wurde 2019 beim sogenannten Rundgang in der Kunsthochschule Kassel (HBK) aufgenommen.